WILLKOMMEN BEI UEP SOLAR
Diese öffentliche Ausschreibung zielt darauf ab, die Installation von Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen, mit oder ohne elektrische Speicherung, sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften innerhalb der Balearen zu fördern. Sie ist Teil des Investitionsplans für die Energiewende, unterstützt durch den Plan für Erholung, Transformation und Resilienz der Europäischen Union, mit dem Ziel, die Erzeugung erneuerbarer Energie zu erhöhen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Anträge können vom 15. Januar 2024 bis zum 15. Juli 2024 eingereicht werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der für den Aufruf zugewiesenen Haushaltsmittel.
Eigentümergemeinschaften auf den Balearen sind für diese Zuschüsse berechtigt, einschließlich solcher mit Mitgliedern, die wirtschaftliche Aktivitäten ausüben. Die Hilfen werden den durch das europäische Recht festgelegten Grenzen angepasst, um sicherzustellen, dass die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Steuerjahren nicht übersteigt.
Neue Photovoltaikanlagen bis zu 100 kWp, Speichersysteme bis zu 100 kWh, Verbesserungen der Energieeffizienz in der Beleuchtung und bei Druckerhöhungsanlagen für die Wasserversorgung sind förderfähig. Diese Maßnahmen sollten auf Energieautarkie und eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen abzielen.
Der Aufruf verfügt über ein maximales Budget von 8 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Die Unterstützung für Photovoltaikanlagen variiert je nach Leistung, mit einem Basisbetrag von 710 Euro/kWp für Anlagen bis zu 10 kWp und 535 Euro/kWp für Anlagen bis zu 100 kWp. Speichersysteme können bis zu 490 Euro/kWh für Kapazitäten bis zu 10 kWh und 350 Euro/kWh für größere Kapazitäten erhalten. Maßnahmen zur Energieeffizienz in der Beleuchtung und bei Druckerhöhungsanlagen können bis zu 60 % bzw. 70 % der förderfähigen Kosten erhalten, mit einer maximalen Gesamtobergrenze von 200.000 Euro.