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Das neue Förderprogramm "PITEIB PYME" ist eine öffentliche Ausschreibung für Zuschüsse zur Förderung von Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne elektrische Speicherung mit erneuerbaren Energiequellen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz in der Innenbeleuchtung.
Anreizprogramm 1: Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne elektrische Speicherung mit erneuerbaren Energiequellen.
Anreizprogramm 2: Durchführung von Maßnahmen zur Energieeffizienz in der Innenbeleuchtung bestehender Gebäude.
Antragsfrist: Anträge können ab dem 15. Januar 2024bis zum 15. Januar 2024 Juli 2024 eingereicht werden.
von diesen Zuschüssen können private kleine und mittlere Unternehmen sein, die ihre Maßnahmen im territorialen Bereich der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln durchführen.
Die Maßnahme erhält Unterstützung vom Ministerium für ökologischen Wandel und demografischen Wandel im Rahmen des europäischen Aufbauplans für die Erholung, Transformation und Resilienz "NextGenerationEU".
Jahr 2024: 3.000.000,00 €
Jahr 2025: 7.000.000,00 €
Förderfähige Investitionen umfassen neue Fotovoltaikanlagen bis zu 500 kWp und/oder Windkraftanlagen bis zu 500 kW Generatorleistung. Bei Installationen mit höheren Leistungen werden nur die ersten 500 kWp gefördert.
Eigenverbrauchs-Aktion | Förderfähig pro PV-Anlage€/kW | Zuschlag für die Montage von Überdachungen €/kWp | Gebühr für die Asbestsanierung €/kWp | Spannungsänderungszuschlag 230/400 €/kWp |
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Photovoltaikanlage 100 kWp | 749 | 500 | 719,8 | 200 |
Photovoltaikanlage10 kWp | 910 | 500 | 817,8 | 300 |
PhotovoltaikanlageP ≤ 10 kWp | 1188 | 500 | 1082,4 | 400 |
Die der Erzeugungsanlage zu gewährende Beihilfe ergibt sich aus der Multiplikation der beihilfefähigen Gesamtkosten mit dem Prozentsatz der Beihilfe Tabelle 2 dargelegt.
Beihilfe = Summe der beihilfefähigen Kosten in Tabelle 1 x (in Tabelle 2 in % angegeben)
Art des Begünstigten | Kleinbetrieb | Mittelständisches Unternehmen |
---|---|---|
Diejenigen, die in der rufen | 60% | 50% |
Eigenverbrauchs-Aktion | Maximale Speicherkosten €/kWh |
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10 kWp < Capacidad ≤ 100 kWp | 650 |
Capacidad ≤ 10 kWp | 910 |
Die der Erzeugungsanlage zu gewährende Beihilfe ergibt sich aus der Multiplikation der beihilfefähigen Gesamtkosten mit dem Prozentsatz der Beihilfe Tabelle 4 dargelegt.
Beihilfe = Beihilfefähige Lagerhaltungskosten insgesamt x (in Tabelle 4 in % angegeben)
Art des Begünstigten | Kleinbetrieb | Mittelständisches Unternehmen |
---|---|---|
Diejenigen, die in der rufen | 50% | 40% |