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Piteib KMU 2024

Förderung von Solarenergie und Energiespeichersystemen (Batterien) für kleine und mittlere Unternehmen auf den Balearen 2024

Das neue Förderprogramm "PITEIB PYME" ist eine öffentliche Ausschreibung für Zuschüsse zur Förderung von Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne elektrische Speicherung mit erneuerbaren Energiequellen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz in der Innenbeleuchtung.

Die förderfähigen Anreizprogramme sind wie folgt:

Anreizprogramm 1: Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne elektrische Speicherung mit erneuerbaren Energiequellen.

Anreizprogramm 2: Durchführung von Maßnahmen zur Energieeffizienz in der Innenbeleuchtung bestehender Gebäude.

Antragsfrist: Anträge können ab dem 15. Januar 2024bis zum 15. Januar 2024 Juli 2024 eingereicht werden.

Begünstigte: Begünstigt

von diesen Zuschüssen können private kleine und mittlere Unternehmen sein, die ihre Maßnahmen im territorialen Bereich der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln durchführen.

Finanzierung

Die Maßnahme erhält Unterstützung vom Ministerium für ökologischen Wandel und demografischen Wandel im Rahmen des europäischen Aufbauplans für die Erholung, Transformation und Resilienz "NextGenerationEU".

Verfügbare Mittel:

Jahr 2024: 3.000.000,00 €

Jahr 2025: 7.000.000,00 €

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Investitionen umfassen neue Fotovoltaikanlagen bis zu 500 kWp und/oder Windkraftanlagen bis zu 500 kW Generatorleistung. Bei Installationen mit höheren Leistungen werden nur die ersten 500 kWp gefördert.

Förderfähige Kosten und Höhe der Unterstützung für Solarinstallationen auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera:

Tabelle 1

Eigenverbrauchs-AktionFörderfähig pro PV-Anlage€/kWZuschlag für die Montage von Überdachungen €/kWpGebühr für die Asbestsanierung €/kWpSpannungsänderungszuschlag 230/400 €/kWp
Photovoltaikanlage 100 kWp749500719,8200
Photovoltaikanlage10 kWp910500817,8300
PhotovoltaikanlageP ≤ 10 kWp11885001082,4400

Hilfe

Die der Erzeugungsanlage zu gewährende Beihilfe ergibt sich aus der Multiplikation der beihilfefähigen Gesamtkosten mit dem Prozentsatz der Beihilfe Tabelle 2 dargelegt.

Beihilfe = Summe der beihilfefähigen Kosten in Tabelle 1 x (in Tabelle 2 in % angegeben)

Tabelle 2

Art des BegünstigtenKleinbetriebMittelständisches Unternehmen
Diejenigen, die in der rufen60%50%

Zuschlag für die Installation von Speichersystemen (Zuschuss für die Installation von Lithiumbatterien)

Tabelle 3

Eigenverbrauchs-AktionMaximale Speicherkosten €/kWh
10 kWp < Capacidad ≤ 100 kWp650
Capacidad ≤ 10 kWp910

Hilfe zum Batterieeinbau

Die der Erzeugungsanlage zu gewährende Beihilfe ergibt sich aus der Multiplikation der beihilfefähigen Gesamtkosten mit dem Prozentsatz der Beihilfe Tabelle 4 dargelegt.

Beihilfe = Beihilfefähige Lagerhaltungskosten insgesamt x (in Tabelle 4 in % angegeben)

Tabelle 4

Art des BegünstigtenKleinbetriebMittelständisches Unternehmen
Diejenigen, die in der rufen50%40%
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