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Das neue Förderprogramm "PITEIB PERSONEN " ist ein öffentlicher Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne elektrische Speicherung mithilfe erneuerbarer Energiequellen.
Die Resolution des Ministers für Unternehmen, Beschäftigung und Energie fördert spezifische Zuschüsse für die Installation von Fotovoltaikanlagen auf den Balearischen Inseln. Diese Unterstützung, die Teil des Investitionsplans für den Energiewandel ist und von der Europäischen Union im Rahmen des NextGenerationEU-Programms finanziert wird, zielt darauf ab, die Produktion von erneuerbarem Strom durch photovoltaischen Eigenverbrauch zu fördern und zur Dekarbonisierung und Energieeffizienz auf dem Archipel beizutragen.
Die Anträge können vom 1. April 2024 bis zum 30. Dezember 2024 eingereicht werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der für diese Zuschüsse zugewiesenen Mittel.
Begünstigte dieser Zuschüsse können Privatpersonen sein, die auf den Balearen ansässig sind, einschließlich solcher, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie solcher, die die Photovoltaikanlage für ihre wirtschaftliche Tätigkeit nutzen.
Investitionen in neue Fotovoltaikanlagen zur Eigenverbrauchsnutzung, mit oder ohne Überschuss, gelten als förderfähig. Die höchste Leistung, für die ein Zuschuss beantragt werden kann, beträgt 10 kWp für die Photovoltaikanlage und 30 kWh für Speichersysteme.
Für Fotovoltaikanlagen beträgt die Höhe der Zuschüsse 600 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp). Diese Unterstützung gilt für Anlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp, was bedeutet, dass der maximale Zuschuss für eine Fotovoltaikanlage 6.000 Euro beträgt.
Für die Energiespeichersysteme, die mit den Fotovoltaikanlagen verbunden sind, wird eine Unterstützung von 400 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität festgelegt. Die höchstmögliche förderfähige Speicherkapazität beträgt 30 kWh, was zu einem maximalen Zuschuss für Energiespeichersysteme von 12.000 Euro führt.
Die Kombination beider Zuschüsse für eine Fotovoltaikanlage mit Energiespeichersystem kann bis zu maximal 18.000 Euro betragen, sofern die Anforderungen hinsichtlich der maximalen förderfähigen Kapazitäten sowohl für die Photovoltaikerzeugung als auch für die Speicherung erfüllt sind.